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Bürgerliste Zaisenhausen
Bürgerliste Zaisenhausen

Gemeinderatssitzung am 2. Mai 2017

Neue Benutzungsordnungen und Gebühren

 

Für verschiedene Gemeindeeinrichtungen wurden einstimmig neue Benutzungs- und Gebührenordnungen beschlossen, in denen alle Änderungswünsche des Gemeinderates von der Verwaltung eingearbeitet wurden. 

Für folgende Gemeindeeinrichtungen gelten ab dem 1. Juni 2017 neue Benutzungs- und Gebührenordnungen:

  • Kultur- und Sporthalle

  • Kögelhaus

  • Gemeindekelter

  • Grillplatz am Lohnwald

Sämtliche Einrichtungen können von den örtlichen Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, Wählervereinigungen aus Zaisenhausen und örtlichen Parteien mit eigenem Ortsvorstand sowie sonstigen Personen für öffentliche kulturelle Veranstaltungen genutzt werden. Die Grillhütte kann auch von auswärtigen Kindergärten und Schulen gebucht werden.

 

Veranstaltungen des gemeinschaftlich erstellten Veranstaltungskalenders werden automatisch reserviert.

 

Wird der gesamte Gewinn einer Veranstaltung für wohltätige Zwecke gespendet, wird für die Nutzung keine Gebühren erhoben.

 

Gebühren für die Sport- und Kulturhalle

Halle:                   170 € pro Tag

Küchennutzung:      30 €

Umkleideräume:      20 €

Reinigung:              40 € (nach besenreiner Übergabe)

Übungsstunden

der Vereine:             7 € pro 60 Minuten

Kaution:                 bis zu 1.000 €, wird im Einzelfall von der Gemeindeverwaltung festgesetzt

 

Kögelhaus

Gebühr pro Tag:      120 € (ab 6 Stunden Nutzungsdauer)

Gebühr pro Stunde:    5 €

Kaution:                  bis zu 1.000 €, wird im Einzelfall von der Gemeindeverwaltung festgesetzt

 

Gemeindekelter

Tagesnutzung:         200 € (inklusive Strom und Wasser)

Kaution:                  bis zu 1.000 €, wird im Einzelfall von der Gemeindeverwaltung festgesetzt

 

Grillhütte

Tagesnutzung:          25 €

Kaution:                  bis zu 200 €, wird im Einzelfall von der Gemeindeverwaltung festgesetzt