Homepage online

Bürgerliste Zaisenhausen
Bürgerliste Zaisenhausen

Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes

Die zukünftige Höhe des Grundsteuerhebesatzes war in der vergangenen Sitzung vom Dienstag, 05.11.2024 Thema in der öffentlichen Gemeinderatssitzung. 
Das Gremium traf sich zur Vorbesprechung des Tagesordnungspunktes bereits mehrere Male im Voraus. Nach vielen Stunden der Diskussion und gemeinsamer Sichtung einzelner Baugebietsgrundstücke wurde schnell deutlich, dass es "den einen goldenen Weg" nicht geben kann. Die Grundsteuerreform verursacht für einige Grundstückseigentümer Mehrausgaben, für andere hingegen Minderausgaben. 


Gemeinsam wurde ein Beschlussvorschlag für die Sitzung am 05.11.2024 erarbeitet, der, weil er aus den Reihen des Gemeinderats mehrheitlich kam, überhaupt so auf der Tagesordnung landen konnte. 
In der Sitzung waren sehr viele Bürgerinnen und Bürger anwesend, die sich über die Höhe des neuen Hebesatzes offenkundig ärgerten. 
Nach einer fast 1,5 stündigen Diskussion im Gremium, wurde deutlich, dass der Beschlussvorschlag von 295 % keine Mehrheit im Gremium fand. 


Doch was sorgte für die teils hitzig geführten Diskussionen? 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Das Grundsteuerreformgesetz von 2019 regelt die Grundsteuer ab 2025 neu. Die Grundsteuer A ist im Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg ähnlich geregelt wie im Bundesgesetz. Bei der Grundsteuer B kommt hingegen das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" zum Einsatz. Das heißt: Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert (bislang Einheitswert). Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an. 
Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag. 


Die reine Bodenwertsteuer wird zudem auf der Ebene der Steuermesszahl modifiziert: Für Grundstücke, die überwiegend Wohnzwecken dienen, wird die Steuermesszahl in Höhe von 30 Prozent verringert. Begünstigt werden ebenfalls der soziale Wohnungsbau und Kulturdenkmäler. 


In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.


Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune.
Weitere Informationen finden Sie unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer/faq-zur-grundsteuer. 


Anhand anonymisierter Beispiele zeigte Kämmerin Melissa Weiland: Manche Grundstückseigentümer zahlen künftig mehr, andere weniger. Die von unserer Kämmerin vorgetragenen Beispiele wurden zuvor allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten präsentiert. Die Grundsteuer hat zum Ziel, gerade unbebaute Grundstücke stärker zu belasten, um einen Anreiz für die Bebauung zu setzen. „Es wird Belastungsverschiebungen und damit keine Gerechtigkeit für den Einzelnen geben", sagte Bürgermeisterin Wöhrle. Die Belastungsverschiebung erfolgt grundsätzlich auch zugunsten des Gewerbes und zulasten des Wohnens. 


Durch die Reform der Grundsteuer werden vor allem viele sogenannte Enkelgrundstücke wesentlich teurer. In Zaisenhausen gibt es rund 130 dieser unbebauten Grundstücke. „Zahlen diese Steuerzahler zusammen derzeit rund 2.500 Euro an Steuern, wären es trotz der Hebesatzsenkung auf 295 Prozent künftig rund 50.000 Euro", sagte Bürgermeisterin Wöhrle mit Blick auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung. 


Ein Gemeinderat aus der Fraktion "Gemeinsam für Zaisenhausen" kritisierte, der Vorschlag orientiere sich nicht am Transparenzregister des Finanzministeriums BW (https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier/transparenzregister). Dieses beinhaltet Richtwerte für aufkommensneutrale Hebesätze. „Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor.

Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern gibt. Über die Höhe ihrer Hebesätze entscheiden die Kommunen jedoch eigenständig. Die Angaben im Transparenzregister sind unverbindlich. Für die mathematische Berechnung greift das Transparenzregister zurück auf die alten Grundsteuermessbeträge, die von den Kommunen an das Statistische Landesamt gemeldeten Hebesätze für das Jahr 2024 sowie die Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter für die neue Grundsteuer bislang ermittelt haben. Derzeit liegen noch nicht alle neuen Grundsteuermessbeträge vor. Deshalb zeigt die Übersicht auch keinen exakten Wert an, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen.

 

Bei einem Hebesatz von 295 Prozent hätte Zaisenhausen Mehreinnahmen von rund 57.000 Euro gehabt. „Wir liegen unter dem Schnitt im Landkreis Karlsruhe, dem Landesdurchschnitt und unter den Hebesätzen der Nachbargemeinden", sagte Wöhrle. Dadurch nehme man im Vergleich zu anderen Gemeinden jährlich 20.000 Euro weniger ein. Man müsse die Gesamtfinanzen der Gemeinde im Blick behalten. Noch könne die Kommune freiwillige Leistungen übernehmen. Steigende Kosten würden die geringen Mehreinnahmen ohnehin auffressen.

 

Markus Brecht, Fraktionssprecher der Freien Wähler, befürwortete ebenso wie Carolin App (Gemeinsam für Zaisenhausen) einen Mittelweg bei der Höhe des Hebesatzes. Für ihn wären dies 265 Prozent gewesen.

Volker Geisel (Bürgerliste) war gegen einen Mittelweg.Man habe sich im Vorfeld 4,5 Stunden lang gemeinsam alle Zahlen angesehen. Ein Hebesatz von 295 Prozent sei entstanden. „Alles andere ist keine sachliche Entscheidung mehr, sondern Geschachere auf dem Basar", so Geisel. Dazu ist hier zu ergänzen, dass wir als Kommune für Investitionen jetzt schon kaum noch Spielraum haben. Das Haushaltsloch ist derzeit so groß, dass wir uns es nicht leisten können, auf eine kleine Summe an Mehreinnahmen zu verzichten. Mit einem deutlich zu niedrigen Hebesatz stehen zudem die Chancen schlecht, überhaupt finanzielle Unterstützung aus dem Ausgleichsstock oder auch aus Fördermitteln von Bund oder Land zu erhalten.

 

Eine Entscheidung zum Wohle der gesamten Gemeinde, des Gemeinwohls, ist daher zu treffen. Deutliche Worte fand Bürgermeisterin Wöhrle: „Ich bin angesäuert." Die Verwaltung habe alle Zahlen zur Verfügung gestellt und man habe den Beschlussvorschlag gemeinsam erarbeitet. „Ich finde Schaufensterdiskussionen schade", sagte sie. Gianluca Panzer (Bürgerliste) erinnerte an die eventuell ansteigende Kreisumlage, die im Jahr 2025 den Haushalt belasten wird. Schlussendlich wurde ein Hebesatz von 290% mit 6-Ja- und 5-Nein-Stimmen beschlossen. 

 

Im Anschluss wurde die Hundesteuererhöhung im Gremium einstimmig beschlossen. Letzter Tagesordnungspunkt war der Beschluss über die Vergabe des Angebots bei der Breitbandausschreibung.

 

Auch hier wurde der Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung einstimmig angenommen.