Nach der Einarbeitung der Anregungen und Änderungswünsche der Träger öffentlicher Belange in die Vorentwürfe des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Flurscheide III lagen bei der Sitzung zwei Varianten zur Entscheidung vor.
Bereits in der Novembersitzung waren die Vor- und Nachteile der beiden Varianten diskutiert worden. Eine Entscheidung konnte aber nicht fallen, weil der Gemeinderat nicht beschlussfähig war. Einige Räte waren befangen, andere verhindert.
Variante 1
Baufläche: 38.224 m²
Straßenfläche: 9.555 m²
öffent. Grünfläche: 4.913 m²
private Grünfläche: 1.252 m²
Variante 2
Baufläche: 37.137 m²
Straßenfläche: 10.697 m²
öffent. Grünfläche: 4.843 m²
private Grünfläche: 1.252 m²
Die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Varianten sind:
Bei Variante 1 gibt es einen zentralen LKW-Parkplatz am Ende des Gebietes
Variante 2 sieht Parkplätze entlang der gesamten Haupterschließungsstraße vor.
Variante 1 ermöglicht ca 11 Ar mehr an bebaubarer Fläche.
Variante 2 bietet mehr Parkflächen
Variante 1 ist wesentlich kostengünstiger, da weniger Fläche bebaut wird und mehr Bauflächen verkauft werden können.
Beide Varianten sehen eine Straßenbreite von 6,50 m und einen Geh- und Radweg von 3 m Breite auf einer Straßenseite vor. Damit ist gewährleistet, dass die Haupterschließungsstraße später als Ortsentlastungsstraße in Richtung Gochsheim verlängert werden kann.
Denn es ist schon lange unser Bestreben, die Einwohner von den Verkehrsproblemen auf der L 618 im Bereich Kelterstraße/Hauptstraße zu entlasten.
Nach kurzer nochmaliger Aussprache votierte der Gemeinderat einstimmig für die Variante 1.