Homepage online

Bürgerliste Zaisenhausen
Bürgerliste Zaisenhausen

Gemeinderatssitzung am 10. Dezember 2019

Reform der Gutachterausschüsse in Ba-Wü

 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen die kommunalen Gutachterausschüsse neu organisiert werden. Für die Bildung eines Ausschusses müssen künftig 1.000 Kaufverträge jährlich für Grundstücke, Häuser usw. vorliegen. Da es in Zaisenhausen nur rund 25 solcher Verträge gibt, muss sich die Gemeinde mit anderen Städten oder Gemeinden zusammenschließen.

Derzeit ist ein Verbund von Bretten, Pfinztal, Kraichtal, Oberderdingen, Sulzfeld, Gondelsheim, Kürnbach und Zaisenhausen geplant, um die erforderliche Zahl an Kaufverträgen zu erreichen.

Der neue Gutachterausschuss für die acht Partnergemeinden soll eine Geschäftsstelle in Bretten mit drei Vollzeitstellen erhalten. Dazu kommen 36 ehrenamtliche Gutachter aus den beteiligten Gemeinden, drei davon aus unserer Gemeinde.

Für Zaisenhausen ist diese Regelung nachteilig, weil diese mit hohen Kosten verbunden ist. Mussten bisher nur sporadisch geringe Sitzungsgelder gezahlt werden mussten, muss sich die Gemeinde zukünftig anteilig an den Kosten der Geschäftsstelle und allen weiteren Kosten beteiligen. Rund 8.000 € jährlich werden dafür zahlen sein. Gleichzeitig wird es nach der Neuorganisation auch nicht mehr Kaufverträge in Zaisenhausen geben. Die Datenbasis für Vergleiche bleibt so gering wie bisher. Denn ein Vergleich mit Grundstückspreisen in der Stadt Bretten oder in Berghausen an der Grenze zur Großstadt Karlsruhe macht keinen Sinn.

In der anschließenden Aussprache wurde die Neuregelung heftig kritisiert, weil diese für Zaisenhausen nur höhere Kosten aber keine praktischen Vorteile bringt.

Wie Bürgermeisterin Cathrin Wöhrle darlegte, gibt es aber keine andere Möglichkeit als den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden, da es in Zaisenhausen niemals 1.000 Kaufverträge in einem Jahr gibt. 

Daher stimmte die Mehrheit der Gemeinderäte bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen zähneknirschend der Beschlussvorlage zu und ermächtigte die Verwaltung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Zusammenschluss mit den anderen Gemeinden abzuschließen.