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Bürgerliste Zaisenhausen
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Gemeinderatssitzung am 28. April 2015

Flurneuordnung Zaisenhausen Ortslage:  Maßnahmenkatalog und Kostenübernahme

 

In Anwesenheit des ausführenden Ingenieurs Rainer Haschke von der Flurneuordnungsbehörde Karlsruhe beriet der Gemeinderat über die notwendigen und sinnvollen Maßnahmen bei dieser Flurneuordnung und die Übernahme der dabei entstehenden Kosten. Vorausgegangen waren eine Besichtigung der geplanten Maßnahmen vor Ort durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) am 8.4.2014 und den Gemeinderat am 5.12.2014.

 

Als wichtigste Maßnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung festgelegt und der TG zur Umsetzung vorgeschlagen:

 

  • Neugestaltung des Vorplatzes bei der Kultur- und Sporthalle. Der Weg zur rückwärtigen Erschließung der Kultur- und Sporthalle soll zusätzlich als Asphaltweg oder mit Rasengittersteinen ausgeführt werden.

  • Ausbau des westlichen Südweges von der Hildastraße bis zum Sportgelände als Asphaltweg (Breite 3 m), da der Zustand dieses von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzten Weges nach Regenfällen und bei Trockenheit (hohe Staubentwicklung) nicht tragbar ist. Zusätzlich sollen verkehrsberuhigende Maßnahmen durchgeführt werden, damit sich der Südweg nicht zu einem Schleichweg für Autos entwicklelt. Auch eine gestalterische Aufwertung des Weges und das Aufstellen von Ruhebänken ist vorgesehen.

  • Der östliche Südweg soll bis zur Hofstelle Edel nur neu geschottert werden. Eine Einigung mit den betroffenen Grundstückseigentümern vorausgesetzt, soll der östliche Südweg ab der Hofstelle Edel bis zur landwirtschaftlichen Gerätehalle in Asphalt ausgeführt werden.

  • Am Nordweg („Schänzleweg“) sollen beiderseits der Wilhelmstraße Treppen gebaut werden, um den Zugang zu erleichtern. Der Weg selbst bleibt als Grasweg erhalten.

  • Die Wettgasse wird von der neuen Fußgängerbrücke bis zum Wegrain an der Bahnhofstraße in 4 m Breite als Asphaltweg ausgebaut.

  • Die Förderung der Sanierung der Brunnenstraße durch Mittel des Amtes für Flurneuordnung wird erneut beantragt, da diese Maßnahme nun doch eventuell förderfähig ist.

  • Der Kirchplatz (Farrenstallgelände) wird nicht im Rahmen des Flurneuordnungverfahrens neu gestaltet, da über das ELR-Förderprogramm deutlich höhere Zuschüsse gewährt werden.

  • Der Verbindungsweg von der Grundschule zum „Löwenwirtsgängle“ wird nicht asphaltiert.

 

Insgesamt werden voraussichtlich rund 400.000 € für alle Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Bodenneuordnung entstehen. Die Kosten für die Sanierung der Brunnenstraße sind in dieser Summe nicht enthalten.

Es kann mit einem 50-prozentigen Zuschuss gerechnet werden, einzelne Maßnahmen werden allerdings nur bis zu 20.000 gefördert.

 

Der Gemeinderat beschloss mit 8:2 Stimmen, alle nicht gedeckten Kosten des Verfahren zu übernehmen. Denn bereits bei den beiden Aufklärungsveranstaltungen zum Verfahren in der Ortslage war eine Kostenübernahme durch die Gemeinde als notwendige Voraussetzung offensichtlich da alle geplanten Maßnahmen der gesamten Bevölkerung zu Gute kommen.

 

Für die Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens entstehen nach dem Beschluss des Gemeinderates keine Kosten.

 

Anmerkung zur Diskussion:

Trotz des eindeutigen öffentlichen Nutzen der geplanten Maßnahmen stimmten die beiden Vertreter der Vierten Fraktion dafür, die Kosten den Teilnehmern aufzubürden, weil dies bei dem Verfahren in der Feldlage auch so gewesen sei.

 

Diese Argumentation ist unserer Meinung nach total abwegig.

Beispiel:

Die Gestaltung des Vorplatzes bei der Kultur und Sporthalle dient allen Einwohnern, die Grundstückseigentümer im Ortskern haben dadurch keinen besonderen Vorteil, sollen aber nach Ansicht von Thomas Dürrwächter und Petra Dittscheid anstelle der Allgemeinheit die Kosten tragen.