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Bürgerliste Zaisenhausen
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Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2017

Beschlussfassung zum Sanierungsgebiet „Ortskern“

 

In der Gemeinderatssitzung stellte Manuela Bader von der KE die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung zur Ortskernsanierung vor. Diese Untersuchung konnte durchgeführt werden, nachdem die Gemeinde nach guter Vorarbeit ins Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (SSP) aufgenommen wurde. So wurde bereits ein Förderrahmen von zunächst 1 Million Euro (Zuschuss 600.000 Euro, Gemeinde 400.000 Euro) bewilligt. Mit diesen Geldern werden nicht nur die Baumaßnahmen der Gemeinde gefördert. Auch Zuschüsse zu privaten Sanierungsvorhaben sind damit möglich.

 

Manuela Bader stellte zunächst die Ergebnisse der Bestandserhebung vor. Dazu war eine schriftliche Befragung der Bürger im Sanierungsgebiet durchgeführt worden. Die Rücklaufquote der Fragebögen betrug etwa 35 %, was im Vergleich mit anderen Gemeinden einen guten Wert darstellt. Festgestellt wurde, dass die energetische und gestalterische Sanierung einiger Gebäude wünschenswert ist. Diese Sichtweise teilen auch viele der Befragten. Auch Leerstände von Gebäuden, die schlechte Parksituation sowie Lärm von der Straße und der Stadtbahn wurden bemängelt. Zugleich zeigten sich viele Eigentümer offen für Sanierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren.

Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Sanierungsziele benannt, darunter die Schaffung einer neuen Ortsmitte, die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Schaffung von Wohnraum und die Sanierung öffentlicher Gebäude.

 

Ermittelt wurde ein Gesamtförderrahmen von rund 3,5 Millionen Euro. Da zunächst nur 1 Million bewilligt wurde, kann der Maßnahmenplan nicht von vornherein vollständig umgesetzt werden. Allerdings ist bei einem guten Vorankommen bei der Umsetzung eine Aufstockung des Förderrahmens zu erwarten.

 

Private Sanierungsvorhaben im Sanierungsgebiet sind förderfähig, wenn sie bestimmten Vorgaben genügen. Die Modernisierung von Elektro-, Sanitär- und Heizungsanlagen zählt ebenso dazu wie wohn- und bautechnische Verbesserung oder der Abbruch und Rückbau von Gebäude(-teilen). Reine Schönheits- und Unterhaltungsreparaturen können hingegen nicht aus diesen Mitteln gefördert werden. Für den Einsatz der Fördermittel ist eine Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg bindend. Generell entscheidet der Gemeinderat über die Förderung im Einzelfall.

 

Ein Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung ist auch, dass die Sanierungsmaßnahmen im sogenannten „vereinfachten Verfahren“ durchgeführt werden. Die Wahl dieses Verfahrens ist durch die Untersuchungsergebnisse vorgegeben, da es sich im Wesentlichen um eine „erhaltende Sanierung“ handelt.

 

Das Sanierungsgebiet umfasst nach dem Beschluss des Gemeinderats auch die Brunnenstraße und die Bahnhofstraße. Dies hat Vorteile für Anwohner dieser Straßen, falls diese Sanierungsmaßnahmen geplant haben. Zudem ist es nun möglich, Fördermittel für die laufende Straßensanierung in Höhe von ca. 345.000 Euro zu bekommen. Auch hier zahlen sich also die umfangreichen konzeptionellen Vorarbeiten finanziell aus. Sollte sich eine Veränderung des Sanierungsgebietes im Lauf der Maßnahme, die immerhin bis zum 31.12.27 laufen soll, als sinnvoll erweisen, ist dies durch einen Beschluss des Gemeinderats möglich.

 

Bei einer Informationsveranstaltung im September sollen die Einwohner über den Sanierungsplan informiert werden und haben die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Gemeindeverwaltung wird dazu einladen.