Für die 19 gemeindeeigenen Bauplätze im zweiten Bauabschnitt des Baugebietes Gochsheimer Pfad II hat der Gemeinderat am 24. Februar 2014 einstimmig Vergaberichtlinien beschlossen. Nachfolgend sind die wichtigsten Regelungen dargestellt:
Verkaufspreis
Die Verkaufspreise (voll erschlossen) für die gemeindeeigenen Bauplätze im Baugebiet „Gochsheimer Pfad II, Bauabschnitt 2“ werden auf 175,00 Euro/qm festgesetzt.
Ermäßigungen
Familien mit Kindern erhalten je Kind unter 10 Jahren eine Ermäßigung auf den Quadratmeterpreis. Maximal förderfähig ist die Zahl von drei Kindern unter 10 Jahren. Die Ermäßigung je Quadratmeter gestaltet sich wie folgt:
bei einem Kind unter 10 Jahren |
5,00 € |
für das zweite Kind unter 10 Jahren zusätzlich |
7,50 € |
Für das dritte Kind unter 10 Jahren zusätzlich |
10,00 € |
Vergabekriterien
Für die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Gochsheimer Pfad II, Bauabschnitt 2“ werden Kriterien aufgestellt und diese anhand eines Punktesystems auf die einzelnen Bewerber angewandt. Dieses gestaltet sich wie folgt:
Anzahl Kinder unter 10 Jahren
Verheiratete/Lebenspartner nach § 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes/ Verwitwete/Geschiedene/Alleinstehende/eheähnliche Lebensgemeinschaften mit ... |
Punkte |
3 Kindern und mehr |
40 |
2 Kindern |
30 |
1 Kind |
20 |
kein Kind |
0 |
Eigene bebaubare Grundstücke zu Wohnzwecken sowie Wohneigentum
Kein Eigentum (das zu Wohnzwecken dient) |
20 |
Eigenes Haus / eigener Bauplatz |
0 |
Wohnsitz in der Gemeinde Zaisenhausen
Wohnt bereits ein Partner seit mindestens 2 Jahren in Zaisenhausen |
20 |
Wohnen beide Partner seit mindestens 2 Jahren in Zaisenhausen |
30 |
Für die Bewerbung sind Formblätter der Gemeinde zu verwenden. Diese sind auf der Homepage der Gemeinde Zaisenhausen und in der Verwaltung erhältlich und dort auch wieder ausgefüllt einzureichen. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach der Höchstzahl der erreichten Punkte. Bei Punktegleichheit entscheidet das Eingangsdatum des Bewerbungs-bogens.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag soll innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der verbindlichen Anfrage (Bewerbungsbogen) abgeschlossen werden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Kaufvertragsabschluss, verliert die Anfrage ihre Wirkung. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden, wenn der Abschluss des Kaufvertrages aus Gründen nicht möglich ist, die nicht im Verantwortungsbereich der Erwerber liegen.
Bauverpflichtung, Wiederkaufsrecht
Die Vergabe bzw. der Verkauf eines gemeindlichen Baugrundstückes erfolgt grundsätzlich nur, wenn sich der Bewerber und Kaufinteressent kaufvertraglich verpflichtet, das erworbene Grundstück innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohngebäude bezugsfertig zu überbauen.
Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Frist wird ein Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht der Gemeinde Zaisenhausen für das unbebaute Grundstück begründet, welches durch eine Vormerkung im Grundbuch abzusichern ist. Bei der Ausübung des Vorkaufs- und Wiederkaufrechts gilt als Wiederkaufspreis der zuvor vertraglich festgesetzte Verkaufspreis für das Baugrundstück abzüglich ggf. der für die Gemeinde durch den Wiederkauf anfallende Grunderwerbsteuer.