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Bürgerliste Zaisenhausen
Bürgerliste Zaisenhausen

Gemeinderatssitzung am 24. März 2015

Flurscheide III endlich auf den Weg gebracht

Bei der jüngsten öffentlichen Gemeinderatsitzung in Zaisenhausen wurde über die Erschließung des Gewebegebiets „Flurscheide III“ beraten. Eine Fläche von 5,1 Hektar ist im Flächennutzungsplan dafür ausgewiesen.

 

Bereits Ende der 90er Jahre war mit den Planungen für die Erweiterung unseres Gewerbegebietes vor allem auf Betreiben der Gemeinderäte der Bürgerliste begonnen worden. Ein Beabuungsplan wurde auf den Weg gebracht und Fördermittel beantragt. Doch das Erschließungsverfahren wurde nicht zu Ende geführt und ein zugesagter Zuschuss im Jahr 2007 zurückgegeben, da die Gemeindeverwaltung damals nach der Utescheny-Krise keinen dringenden Bedarf für die Erschließung sah.

 

In den letzten Jahren hat die Bürgerliste mehrmals darauf gedrängt, die Erschließung von Flurscheide III endlich voranzutreiben, damit Erweiterungsmöglichkeiten für einheimische Betriebe vorhanden sind und kein Betrieb abwandern muss. (wie inzwischen leider geschehen)

 

Im April 2013 wurde ein Antrag der Bürgerliste beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und Verwaltung beauftragt, die notwendigen Grundtücke zu erwerben. Doch danach wurde die Umsetzung dieses Gemeinderatsbeschlusses von der Gemeindeverwaltung nicht umgesetzt!!

 

So kann die Gemeinde heute immer noch keine erschlossenen Gewerbeflächen anbieten. Eine Wiederaufnahme der Erschließung ist somit dringend notwendig.

Der dafür notwendige Grundsatzbeschluss wurde in der Sitzung einstimmig gefasst. Die Bürgermeisterin wurde gleichzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Erschließungsträger beauftragt.

 

Da das Thema der Baulanderschließung sehr komplex ist und eine kleine Gemeindeverwaltung überfordert, hatte Bürgermeisterin Cathrin Rübenacker die Planer Margarethe Stahl und Lothar Breitenbach von der LBBW Immobilien – Kommunalentwicklung Stuttgart (KE) zur Sitzung eingeladen, um das Gremium über das Thema zu informieren.

Die beiden Experten zeigten dem Gemeinderat den Weg bis zur kompletten Erschließung von Flurscheide III auf.

 

Die Grundvoraussetzung für die Zustimmung der am Verfahren beteiligten Behörden ist eine fundierte Planung und der Nachweis der wirtschaftlichen Notwendigkeit der Erschließung.

Ausführlich informierten sie über die notwendigen einzelnen Verfahrenschritte wie Wirtschaftlichkeitsprüfung, Bebauuungsplan, Grundstückserwerb, Umweltverträglich-keitsprüfung (Artenschutzprüfung), die Beantragung von Zuschüssen und über den möglichen Zeitplan.

 

Ein städtebaulicher Vertrag mit einem Erschließungsträger sei für die Flurscheide III nicht nur wegen der Komplexität des Verfahrens angebracht, ein solcher Vertrag sei auch die einzige Möglichkeit, die Kosten für die Erschließung voll auf die Grundstückskäufer/Eigentümer umzulegen.

 

Wenn mit den ersten Schritten im Frühjahr 2015 begonnen werde, könnten bei optimalem Verlauf der Erschließungsmaßnahme die ersten Betriebe im Jahr 2018 mit Baumaßnahmen beginnen.

 

In einer der nächsten Sitzungen wird dann der Gemeinderat einen geeigneten Erschließungsträger bestimmen und den Umfang der Arbeiten festlegen, die diesem übertragen werden.