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Bürgerliste Zaisenhausen
Bürgerliste Zaisenhausen

Neue Richtlinien zur Vereinsförderung beraten

 

Seit vielen Jahren werden die Zaisenhäuser Vereine von der Gemeinde aufgrund von Förderrichtlinien finanziell bezuschusst. Dies ist eine freiwillige Gemeindeaufgabe und längst nicht in allen Gemeinden üblich. Bei der Beratung wurden für verschiedene Details der Richtlinien Änderungen vorgeschlagen, die in den Entwurf eingearbeitet werden müssen. Deshalb wurden die Richtlinien noch nicht beschlossen. Dies soll in der nächsten Gemeinderatssitzung im November erfolgen. Zuvor wird Bürgermeisterin Rübenacker die Interessengemeinschaft der Ortsvereine über die gepante Neufassung informieren.

 

Folgende Kernpunkte sollen in den neuen Förderrichtlinien verankert werden:

 

Grundförderung pro Jahr

Grundförderung:                          50,00 €

Förderung pro aktivem Mitglied:      1,00 €

Förderung pro passivem Mitglied;    0,50 €

 

Förderung der Jugendarbeit

Zur Jugendförderung hatte die BÜRGERLISTE im Vorfeld schriftlich beantragt, den von der Verwaltung vorgeschlagenen jährlichen Förderbetrag von 10,00 € pro aktivem Kind/Jugendlichen auf 20,000 € zu verdoppeln.

Denn die Vereine sind der Hauptträger der Jugendarbeit in unserer Gemeinde. Dieses Engagment für die Allgemeinheit soll nach Ansicht der Gemeinderäte der Bürgerliste angemessen finanziell unterstützt werden. Die anderen Ratsmitglieder signalisierten ihre Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.

 

Anlagenförderung

Zur Unterhaltung und Pflege der Vereinsanlagen erhalten die Vereine einen Zuschuss von 25 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 750,00 €.

 

Zuschüsse für Beschaffungen

Zur Anschaffung von Instrumenten, Noten, Sportgeräten und anderen Gerätschaften für die satzungsgemäßen Vereinszwecke soll es einen Zuschuss von 25 Prozent geben. Der jährliche Höchstbetrag liegt hier bei 400,00 €.

 

Baukostenzuschüsse

Für förderwürdige Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 10 Prozent. Der jährliche Höchstbetrag beträgt 10.000,00 €Die bisherige 10-Jahresklausel soll entfallen.

 

Die bisherigen Regelungen für die Mitwirkung der Vereine bei öffentlichen Veranstaltungen und bei Vereinsjubiläen sollen bestehen bleiben.
 

Anmerkungen zur Diskussion

Nach anfänglich konstruktiver Mitarbeit zog GR Thomas Dürrwächter die Beratung durch schier endlose Redebeiträge immer weiter in die Länge, was insbesondere die Geduld der anwesenden Zuschauer sehr strapazierte. Kurz vor 23:00 Uhr beantragte ausgerechnet er dann das Ende der Sitzung, weil er ehrenamtlich anwesend sei und am nächsten Tag arbeiten müsse. Der Rat beschloss dann mit 9:2 Stimmen seinen Antrag abzulehnen.

Die Sitzung ging weiter. Dieses gefiel Gemeinderat Dürrwächter offensichtlich nicht. Er störte deshalb absichtlich den weitereren Verlauf der Sitzung, so dass die Bürgermeisterin ihn des Saales verweisen musste. TD hatte sein Ziel erreicht, die Sitzung war für ihn vorzeitig zuende, er packte lachend seine Sachen und ging.

Ungefähr eine Viertelstunde später war die Tagesordnung abgearbeitet, die Sitzung konnte ordnungsgemäß beendet werden.

 

 

Seit vielen Jahren werden die Zaisenhäuser Vereine von der Gemeinde aufgrund von Förderrichtlinien finanziell bezuschusst. Dies ist eine freiwillige Gemeindeaufgabe und längst nicht in allen Gemeinden üblich. Bei der Beratung wurden für verschiedene Details der Richtlinien Änderungen vorgeschlagen, die in den Entwurf eingearbeitet werden müssen. Deshalb wurden die Richtlinien noch nicht beschlossen. Dies soll in der nächsten Gemeinderatssitzung im November erfolgen. Zuvor wird Bürgermeisterin Rübenacker die Interessengemeinschaft der Ortsvereine über die gepante Neufassung informieren.

 

Folgende Kernpunkte sollen in den neuen Förderrichtlinien verankert werden:

 

Grundförderung pro Jahr

Grundförderung:                          50,00 €

Förderung pro aktivem Mitglied:      1,00 €

Förderung pro passivem Mitglied;    0,50 €

 

Förderung der Jugendarbeit

Zur Jugendförderung hatte die BÜRGERLISTE im Vorfeld schriftlich beantragt, den von der Verwaltung vorgeschlagenen jährlichen Förderbetrag von 10,00 € pro aktivem Kind/Jugendlichen auf 20,000 € zu verdoppeln.

Denn die Vereine sind der Hauptträger der Jugendarbeit in unserer Gemeinde. Dieses Engagment für die Allgemeinheit soll nach Ansicht der Gemeinderäte der Bürgerliste angemessen finanziell unterstützt werden. Die anderen Ratsmitglieder signalisierten ihre Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.

 

Anlagenförderung

Zur Unterhaltung und Pflege der vereinsanlagen erhalten die Vereine einen Zuschuss von 25 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 750,00 €.

 

Zuschüsse für Beschaffungen

Zur Anschaffung von Instrumenten, Noten, Sportgeräten und anderen Gerätschaften für die satzungsgemäßen Vereinszwecke soll es einen Zuschuss von 25 Prozent geben. Der jährliche Höchstbetrag liegt hier bei 400,00 €.

 

Baukostenzuschüsse

Für förderwürdige Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 10 Prozent. Der jährliche Höchstbetrag beträgt 10.000,00 €Die bisherige 10-Jahresklausel soll entfallen.

 

Die bisherigen Regelungen für die Mitwirkung der Vereine bei öffentlichen Veranstaltungen und bei Vereinsjubiläen sollen bestehen bleiben.
 

Anmerkungen zur Diskussion

Nach anfänglich konstruktiver Mitarbeit zog GR Thomas Dürrwächter die Beratung durch schier endlose Redebeiträge immer weiter in die Länge, was insbesondere die Geduld der anwesenden Zuschauer sehr strapazierte. Kurz vor 23:00 Uhr beantragte ausgerechnet er dann das Ende der Sitzung, weil er ehrenamtlich anwesend sei und am nächsten Tag arbeiten müsse. Der Rat beschloss dann mit 9:2 Stimmen seinen Antrag abzulehnen.

Die Sitzung ging weiter. Dieses gefiel Gemeinderat Dürrwächter offensichtlich nicht. Er störte deshalb absichtlich den weitereren Verlauf der Sitzung, so dass die Bürgermeisterin ihn des Saales verweisen musste. TD hatte sein Ziel erreicht, die Sitzung war für ihn vorzeitig zuende, er packte lachend seine Sachen und ging.

Ungefähr eine Viertelstunde später war die Tagesordnung abgearbeitet, die Sitzung konnte ordnungsgemäß beendet werden.