Bereits im Jahr 2022 hatte der Gemeinderat auf Initiative der Bürgerliste einstimmig beschlossen, die Möglichkeit des Baus von Windkraftanlagen auf Zaisenhäuser Gemarkung zu prüfen. Denn landesweit müssen insgesamt 1,8 % der Flächen für Windkraft und 0,2 % für Fotovoltaik als Vorranggebiete ausgewiesen werden. Um diese Vorgabe des Landes umzusetzen, hatte der für Zaisenhausen zuständige Regionalverband ´Mittlerer Oberrhein´ zuerst eine Suchraumkulisse erstellt. Darin war der Nassenhardwald als für Windkraft geeignete Fläche aufgeführt. Mittlerweile wurde die Suche nach geeigneten Flächen weiter präzisiert und die Teilregionalpläne für Wind- und Solarenergie veröffentlicht. Darin werden keine Potenzialflächen für Solarenergie auf unserer Gemarkung ausgewiesen. Standorte für Windenergie hingegen schon.
Anders als in der Suchraumkulisse ist im Entwurf des Teilregionalplans zur Windenergie jedoch die Fläche des Nassenhards ausgespart. Grund hierfür ist die Lage in einem Landschaftsschutzgebiet. Außerhalb des Waldes sind kleinere private Vorrangflächen im Plan enthalten.
Doch ohne die Waldfläche des Nassenhard ist die Realisierung einer Windkraftanlage in Zaisenhausen sehr schwierig. Da der Gesetzgeber Landschaftsschutzgebiete nicht grundsätzlich als Ausschlusskriterium für den Bau entsprechender Anlagen sieht, empfahl Bürgermeisterin Cathrin Wöhrle dem Gemeinderat beim Regionalverband um die Wiederaufnahme des Nassenhards als Vorranggebiet zu bitten.
Zur Information: Ausgeschlossen sind für Windkraftwerke nur Waldgebiete in Nationalparks, Bannwälder und ausgewiesene Schonwälder.
In der anschließenden Aussprache sprach sich Gemeinderat Eckbert Pfeil vehement gegen den Vorschlag der Gemeindeverwaltung aus. Er begründete dies insbesondere mit möglichen Gefahren für die Wasserversorgung, wenn 1-2 Hektar des 17 Hektar großen Waldes für eine Windkraftanlage reserviert und dort ein Teil der Bäume gefällt werden müsse. Die von ihm behaupteten Gefahren für die Wasserversorgung beruhen bislang allerdings nur auf seinen eigenen persönlichen Vermutungen.
Fraktionssprecher Hartmut Hensgen wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die nochmalige Bitte um eine Prüfung des Nassenhard als Vorrangfläche für Windkraft sinnvoll sei. Dann würde das Gebiet nochmals eingehend geprüft und es werde sich zeigen, ob es berechtigte Hindernisse gegen den Bau einer Windkraftanlage dort gibt. Sollte die Prüfung aber ergeben, dass es nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt gibt, könnte der Nassenhard zur Vorrangfläche werden.
In diesem Fall müsste ein möglicher Investor aber sehr umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen erbringen, da es sich um einen Standort in einem Landschaftsschutzgebiet handelt. Er wies auch darauf hin, dass sich das Einzugsgebiet für den Trinkwasserbrunnen am Claffenbrunnenbach im Wesentlichen auf ackerbaulich genutzten Hängen westlich des Waldes und in Richtung Bahnbrücken befände.
Nur wenn man um eine weitere Prüfung bitte, könne die Allgemeinheit Einfluss auf die Nutzung der Windkraft auf der Gemarkung behalten. Ansonsten könnten private Investoren alleine entscheiden, was auf den verbleibenden Vorrangflächen passiere.
Bedenkenswert sei auch, dass mit einer Windkraftanlage dringend benötigter CO₂-freier Strom produziert werden könne. Zaisenhausen könne dann auch einen guten Beitrag zur Energiewende erbringen.
Ein ganz gewichtiges Argument seien auch die finanziellen Vorteile einer Windkraftanlage auf gemeindeeigenem Grund. Dann könnte man eine Bürgerbeteiligung an der Investition durchsetzen und die Einwohnerschaft könne am wirtschaftlichen Erfolg der Anlage beteiligt werden. Zudem würden die hohen jährlichen Pachtzahlungen der klammen Gemeindekasse sehr helfen.
Wenn man dies alles zusammen bedenke, müsse man um eine weitere Prüfung des Nassenhard bitten. Anderenfalls würde man leichtfertig eine Entwicklungschance für Zaisenhausen vergeben.
In der
anschließenden Abstimmung wurde der Antrag mit deutlicher Mehrheit angenommen. Nur Gemeinderat Eckbert Pfeil stimmte
dagegen.