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Bürgerliste Zaisenhausen
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Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2016

Flurscheide III - Erschließung macht gute Fortschritte

 

Das Erfreuliche gleich vorweg:

Die von uns seit langem geforderte Erweiterung des Gewerbegebietes Flurscheide schreitet zügig voran. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung ziehen an einem Strang.

 

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erläuterte Herr Breitenbach von der Kommunalentwicklung (KE) die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Erweiterung des Gewerbegebietes Flurscheide um einen dritten Abschnitt.

Das Erweiterungsgebiet hat eine Gesamtfläche von 5,4 ha. Nach Abzug für Straßen, Gehwege und Parkplätze wird eine Nettobaufläche von ca. 4,6 ha für Gewerbebetriebe zur Verfügung stehen. Sechs einheimische Betriebe haben bereits Bedarf im Umfang von 2 bis 2,5 ha signalisiert.

 

Die Erschließung wird rund 4 Mio € kosten. Für den Anschluss des Gewerbegebietes an die L 618 bei den Löhren ist mit weiteren 0,5 Mio € Kosten zu rechnen.

Nach Kalkulation der für die Erschließung zu erwartenden Kosten ist mit einem kostendeckenden Verkaufspreis für baureife Gewerbegrundstücke von 86 €/qm zu rechnen. Dieser Preis wird aber am Markt nicht zu realisieren sein, da Gewerbegrundstücke in der Nachbargemeinden teilweise billiger angeboten werden.

 

Der Gemeinderat stimmte deshalb nach Aussprache den von der KE vorgeschlagen Preisen einstimmig zu:

  • Ankauf des Ackerlandes für 13 €/qm. Dieser Preis entspricht denen in Eppingen und Oberderdingen

  • Verkaufspreis der erschlossenen Grundstücke für 70 €/qm

Da der Verkaufspreis nicht den vollen Kosten entspricht, ist ein Zuschuss aus der Gemeindekasse von rund 750.000 € für die Erschließung notwendig. Die Höhe dieses Zuschusses kann aber geringer ausfallen, wenn die Gemeinde Fördergelder für diese Maßnahme erhält.

 

Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat einstimmig, der KE folgende Aufträge für insgesamt 54.561 € zu erteilen:

  • Erstellung des Bebauungsplanes

  • Durchführung der Umweltprüfung

  • Eruierung der Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer

 

Im nächsten Schritt wird nun zu klären sein, ob die Gemeinde selbst als Erschließungsträger tätig werden soll oder ob dieses Projekt an die KE vergeben werden soll.