Flurscheide III: Entwurf für Bebauungsplan gebilligt
Zu Beginn erläuterte Frau Lambart von der Kommunalentwicklung (KE) die bisherigen Schritte zur Erschließung des Gewerbegebietes Flurscheide. Nach dem Beschluss im Dezember 2015, den Bebauungsplan aufzustellen, fand im März 2017 eine Informationsveranstaltung für die Bürger statt, an der 5 Bürger teilnahmen. In den vergangenen Monaten wurde die Planung an 26 Behörden zur Stellungnahme weitergeleitet, von denen 23 eine Stellungnahme abgaben. Diese wurden nun in das Planwerk eingearbeitet.
Die wesentlichen Änderungen sind:
Das Gebiet hat nun eine Größe von 6,6 Hektar. Darin einbezogen sind die Retensionsflächen und ein Becken zur Vorklärung des Regenwassers von Flurscheide II und III auf der Südseite der L 618.
Gegenüber der Mühle wird ein 15 Meter breiter Grünstreifen mit Obstbäumen geschaffen.
Aus Lärmschutzgründen dürfen Gebäude erst ab einer Entfernung von 25 Meter von der L 618 errichtet werden.
Die verpflichtende Begrünung von Dachflächen entfällt.
Pro Grundstück ist nur eine betriebsbezogene Wohnung zulässig.
Supermärkte dürfen nicht errichtet werden.
Werbeanlagen dürfen nur bis zur Gebäudeoberkante von maximal 12 Metern reichen. Pulsierende Beleuchtungen sind nicht gestattet.
Alle Außenbeleuchtungen müssen insektenfreundlich sein
Am Mörsbach muss ein 2 Meter breiter Gewässerrandstreifen verbleiben.
In den Pflanzgebotsflächen müssen 2-3-reihige Hecken mit einheimischen Pflanzen angelegt werden.
Der Gemeinderat stimmte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange einstimmig zu, ebenso dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans. Dieser wird in den nächsten Wochen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Wenn alles gut läuft, kann noch vor der Sommerpause der Satzungsbeschluss gefasst werden.