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Bürgerliste Zaisenhausen
Bürgerliste Zaisenhausen

Anpassung der Hebesatzsatzung: Verantwortungsvoll handeln – Gemeinde handlungsfähig halten

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Anpassung der Hebesatzsatzung beschlossen. Damit werden ab dem 1. Januar 2026 die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer erhöht. Die Bürgerliste hat diesem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zugestimmt – aus Verantwortung gegenüber soliden Gemeindefinanzen und einer gerechten Lastenverteilung.

Grundsteuer A: nachträgliche Korrektur auf Basis belastbarer Daten

Bei der Anpassung der Hebesätze im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform des Landes Baden-Württemberg (in Kraft seit 1. Januar 2025) hatte der Gemeinderat zunächst vorsichtig agiert. Zum Zeitpunkt des damaligen Beschlusses lagen nur wenige Daten des Finanzamts vor. Daher wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A zunächst an den der Grundsteuer B angeglichen und eine erneute Prüfung für 2025 angekündigt.

Inzwischen liegen die vollständigen Daten vor – und sie zeigen deutlich: Das Aufkommen aus der Grundsteuer A würde ohne Anpassung spürbar hinter den bisherigen Einnahmen zurückbleiben (rund 8.500 Euro statt 13.300 Euro). Um das bisherige Niveau zu halten, ist eine Erhöhung des Hebesatzes auf 450 v. H. notwendig.

Diese Anpassung führt zu Mehreinnahmen von etwa 4.800 Euro, verteilt auf rund 300 Eigentümerinnen und Eigentümer. Das bedeutet eine durchschnittliche Mehrbelastung von etwa 16 Euro pro Jahr. Die Bürgerliste hält diese Anpassung für maßvoll und gerechtfertigt – sie stellt keine zusätzliche Belastung im Vergleich zu früher dar, sondern gleicht lediglich die Effekte der neuen Bewertungsgrundlagen aus.

Gewerbesteuer: moderat und im regionalen Gleichklang

Auch bei der Gewerbesteuer wurde eine Anpassung beschlossen. Der bisherige Hebesatz in Zaisenhausen lag deutlich unter dem Niveau der Nachbargemeinden – etwa Oberderdingen und Sulzfeld (jeweils 380 v. H.) oder Bretten (400 v. H.).

Mit der Anhebung auf 380 v. H. schließt Zaisenhausen nun zu den umliegenden Gemeinden auf. Das sorgt für Wettbewerbsgleichheit und verhindert, dass sich Unternehmen in der Region aufgrund unterschiedlicher Hebesätze benachteiligt oder bevorzugt fühlen.

Die Erhöhung bedeutet für die Gemeinde Mehreinnahmen von rund 50.000 Euro pro Jahr. Diese Mittel helfen, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern – etwa für Investitionen in Infrastruktur, Kinderbetreuung oder Vereinsförderung.

Verantwortungsvoll mit öffentlichen Mitteln umgehen

Die Bürgerliste ist sich bewusst, dass jede Steueranpassung mit zusätzlicher Belastung verbunden ist – sowohl für Grundbesitzer als auch für Gewerbetreibende. Dennoch steht die Gemeinde, wie fast alle Kommunen in Baden-Württemberg, unter erheblichem finanziellem Druck: steigende Kosten, sinkende Schlüsselzuweisungen und wachsender Unterhaltungsbedarf bei öffentlichen Gebäuden und Straßen.

Wir werden weiterhin alle Ausgaben kritisch prüfen und dort Einsparungen anstreben, wo sie möglich und sinnvoll sind. Zugleich müssen wir sicherstellen, dass Zaisenhausen als Gemeinde handlungsfähig und zukunftsfest bleibt.

Die jetzt beschlossene Anpassung ist kein Selbstzweck, sondern Ausdruck solider und verantwortungsvoller Haushaltspolitik. Sie trägt dazu bei, dass die Gemeinde auch in Zukunft ihre Aufgaben erfüllen kann – ohne zukünftige Generationen übermäßig zu belasten.

 

 

Fazit der Bürgerliste:

Die Anpassung der Hebesätze ist eine sachgerechte, maßvolle und nachvollziehbare Entscheidung. Sie sorgt für stabile Gemeindefinanzen, ohne Bürgerinnen, Grundbesitzer oder Betriebe unverhältnismäßig zu belasten. Nur mit solider Finanzbasis kann unsere Gemeinde gestalten statt nur zu verwalten.