Im vergangenen Sommer hatte unsere Fraktion die Gemeindeverwaltung beauftragt die mögliche Ansiedlung von Windkraftanlagen auf Zaisenhäuser Gemarkung zu prüfen und mit den zuständigen übergeordneten Behörden in Kontakt zu treten.
Nach dem Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg ist der Regionalverband Mittlerer Oberrhein dafür zuständig. Dieser soll Gebiete für die Nutzung der Windenergie und Fotovoltaik festlegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlich vorgegebenen Klimaschutzziele erreicht werden.
In der Sitzung war Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske anwesend und erläuterte dem Gemeinderat die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten.
Laut Dr. Proske hat Baden-Württemberg bis Ende 2032 insgesamt 1,8 % der Landesfläche für die Windenergienutzung planungsrechtlich zu sichern. Darüber hinaus sind mindestens 0,2 % der Landesfläche für Freiland-Fotovoltaikanlagen auszuweisen. Diese Werte sind keine Vorgaben für einzelne Gemarkungen.
Derzeit arbeitet der Regionalverband an der Fortschreibung des Regionalplans, um diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Schon dessen Entwürfe für Vorranggebiete sind den kommunalen Flächenplänen übergeordnet. Dr. Proske riet daher dem Gremium davon ab, eigene Vorranggebiete im Flächennutzungsplan auszuweisen. In den Anhörungsprozessen könnten die Gemeinden ihre Interessen einbringen.
Darüber hinaus sollen Gemeinden das Recht erhalten, auch außerhalb der vom Land festgelegten Vorranggebiete Windkraftanlagen zu errichten.
Die weiteren Planentwürfe werden zeigen, ob Zaisenhausen attraktiv für die Errichtung von Windkraftanlagen ist. Entscheidend wird hierbei die Windhöffigkeit sein.
Sollte sich zukünftig ein Investor für den Bau von Windkraftanlagen auf unserer Gemarkung entschließen, wäre dies mit hohen Pachtzahlungen für die Grundstückseigentümer verbunden und die Gemeinde hätte zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen. Daher ist der Bau von Windkraftanlagen nach Meinung unserer Fraktion nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes sinnvoll.
Aus Sicht unserer Fraktion müsse aber auch sichergestellt werden, dass den Einwohnern Zaisenhausens Beteiligungsmöglichkeiten angeboten werden, damit diese am wirtschaftlichen Erfolg der Anlagen teilhaben können.
In der anschließenden Fragerunde ging es vorrangig darum, ob es sinnvoll sei, Ackerflächen für Freiland-Fotovoltaikanlagen bereitzustellen. Wie Dr. Proske mitteilte, sollen die besten Ackerböden dafür nicht genutzt werden.
Von unserer Fraktion wurde angeregt, auch die Flächen entlang von Autobahnen und Bundesstraßen für solche Anlagen in Betracht zu ziehen. Ebenso sei es vielleicht sinnvoller, sogenannte Agri-Solaranlagen zu errichten, bei denen gleichzeitig weiterhin Landwirtschaft betrieben werden kann.