Das Bundeskabinett hat kürzlich einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den Steckersolaranlagen (Balkonsolaranlagen) ohne Zustimmung von Vermietern oder Miteigentümern installiert werden dürfen. Damit kann Solarenergie zu Hause noch einfacher zur Stromproduktion und Kostenersparnis genutzt werden.
Damit gilt für Balkonsolaranlagen das gleiche Recht wie für bauliche Veränderungen für Einbruchschutz, Telekommunikationsanschlüsse oder Installationen für Menschen mit Behinderung.
Jetzt geht das Gesetz in den Bundestag und kann weiter verbessert werden. Nach Beschluss dort soll es unmittelbar gelten.
Durch das neue Gesetz wird die Welle von Balkonsolaranlagen hoffentlich noch mehr Schwung aufnehmen!