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Bürgerliste Zaisenhausen
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Gemeinderatssitung am 25. Juli 2023

Höhere Gebühren für den Friedhof

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss der Gemeinderat eine neue Gebührenordnung und eine neue Satzung für den Friedhof. Gründe dafür waren der relativ geringe Kostendeckungsgrad von ca. 45 % und die Bereitstellung neuer Grabformen seit der letzten Änderung im Jahr 2016.

Auf der Basis der Anzahl der Bestattungen im Jahr 2022 steigt der Kostendeckungsgrad durch die Nutzer von Grabstätten auf rund 65 %. Der Kostenanteil der Allgemeinheit sinkt auf 35 %.

Urnenbestattungen

  • Urnen-Erdgrab für vier Urnen: 2.976 €. 

  • Urnennische in der Stelenanlage für drei Urnen: 2.390 €. 

  • Baum-Urnengrab für eine Person: Kostensenkung auf 815 €. 

  • Neu: Baum-Urnengrab für ein Paar: 1.600 €.

  • Neu: Bestattung in einem gärtnerisch gepflegten Urnengrabfeld: 2.390 €

Sargbestattungen

  • Reihengrab für Personen ab zehn Jahren: 1.910 €

  • Reihengrab für Personen unter zehn Jahren: 960 €

  • Einstelliges Tiefgrab als Wahlgrab: 3.143 €

  • Familiengrab einfach tief: 4.226 €

  • Kurzgrab als Wahlgrab mit halber Pflanzfläche: 3.226 €

Gemeinderat Hartmut Hensgen stellte im Laufe der Beratung den Antrag auf eine Ergänzung der Bestattungsmöglichkeiten um ein Urnen-Erdgrab für zwei Personen zu einem geringeren Preis als für vier Personen, da dies in der Praxis wahrscheinlich weitaus häufiger von der Bevölkerung nachgefragt werde. Die Gemeindeverwaltung wandte dagegen ein, dass die Kosten für beide Grabformen gleich seien. Schließlich wurde der Antrag mit sechs zu fünf Stimmen abgelehnt.

Die Gebühren für die Bestattungen und die Nutzung der Friedhofseinrichtungen wurden ebenfalls neu kalkuliert und werden im Amtsblatt veröffentlicht.