Im kurzen öffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Rat einstimmig eine Satzung für die temporäre Plakatierung im Gemeindegebiet. Diese gilt für die Werbung von Parteien bei Wahlkämpfen und für Veranstaltungen von anderen Organisationen oder Privatpersonen.
Demnach dürfen künftig pro Veranstaltung bzw. Partei drei Plakate aufgehängt werden. Für jedes Plakat ist eine Gebühr von zehn Euro zu entrichten. Plakate dürfen nur in der Haupt- und Kelterstraße angebracht werden und sind drei Tage nach der Veranstaltung/Wahl zu entfernen. Eine Genehmigung muss bei der Gemeindeverwaltung schriftlich beantragt werden.