Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wurden letztmals vor 25 Jahren erhöht. Das führte dazu, dass die lokalen Hebesätze mittlerweile im Vergleich zu den Nachbargemeinden sehr gering sind.
Nachdem Sulzfeld, Kürnbach und Oberderdingen jüngst ihre Hebesätze erhöht haben, schlug die Gemeindeverwaltung vor, die Grund- und Gewerbesteuer auf einen Hebesatz von 350 v. H. zu erhöhen und den Nachbargemeinden anzupassen.
Zum Vergleich:
Ab 2022 |
Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
Oberderdingen |
380 v.H. |
380 v.H. |
380 v.H. |
Sulzfeld |
380 v.H. |
380 v.H. |
350 v.H. |
Kürnbach |
370 v.H. |
370 v.H. |
370 v.H. |
Zaisenhausen |
350 v.H. |
350 v.H. |
350 v.H. |
Bürgermeisterin Cathrin Wöhrle betonte, dass durch die Erhöhung der Hebesätze zukünftig die Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock des Landes in vollem
Umfang in Anspruch genommen werden können, was ein Vorteil für die Gemeinde sei.
In der anschließenden Diskussion wurde von den Gemeinderäten Eckbert Pfeil und Volker Geisel kritisiert, dass diese Erhöhung angesichts von Pandemie und Krieg zum unpassenden Zeitpunkt kämen.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Gewerbesteuer um eine Gewinnsteuer handelt. Unternehmen müssen also bei schlechter Geschäftslage keine oder nur geringe Gewerbesteuern zahlen.
Bei der Grundsteuer A belaufen sich die höheren Einnahmen für alle landwirtschaftlichen Grundstücke zusammen auf 5.000 €, bei der Grundsteuer B für Gebäude auf insgesamt ca. 30.000 € jährlich. Ärmere Einwohner ohne Grund- und Hausbesitz sind von der Erhöhung nicht betroffen.
Schließlich stimmte der Rat bei zwei Gegenstimmen mit großer Mehrheit für die Erhöhung der Realsteuern.