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Bürgerliste Zaisenhausen
Bürgerliste Zaisenhausen

Gemeindratssitzung am 28. Juni 2022

Bürgerliste stellt 2 Anträge

Unsere Fraktion hat am Ende der Sitzung die beiden nachstehenden Anträge eingebracht und Bürgermeisterin Cathrin Wöhrle übergeben. Ein Antrag betrifft Klimaschutzmaßnahmen der andere zielt auf eine Verbesserung der Parksituation im Ort. Die Anträge werden voraussichtlich in der Septembersitzung behandelt.

 

1. Klimaschutzmaßnahmen in Zaisenhausen

 

1a Mini-Solaranlagen

Die Gemeindeverwaltung setzt sich aktiv für die Installationen von genehmigungsfreien Mini-Solaranlagen durch Hausbesitzer und Mieter ein. 

Das beinhaltet:

  • Organisierung der Beschaffung der Solaranlagen in Zusammenarbeit mit einem örtlichen Elektro-Betrieb. Dabei sind durch Sammelbestellungen eventuell günstigere Preise zu erzielen.

  • Unterstützung der Käufer bei der Anmeldung der Anlagen beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister.

  • Regelmäßige Werbung für diese Anlagen im Amtsblatt der Gemeinde

 

1b Nachtbeleuchtung

Die Gemeindeverwaltung prüft die Möglichkeiten der Abschaltung eines Teils der nächtlichen Ortsbeleuchtung, um Energie einzusparen und die Lichtverschmutzung zu reduzieren. Gedacht ist an den Zeitraum zwischen 0 Uhr und 5 Uhr.

 

1c Windkraft

Durch Windkraftanlagen der neuesten Generation sind frühere Windmessungen für Standorte in unserer Region überholt. Deshalb sind neue Messungen notwendig, um die Eignung von Standorten in unserer Region feststellen zu können. 

Die Gemeindeverwaltung prüft daher in Abstimmung mit den übergeordneten Behörden alle Möglichkeiten der Windkraftnutzung im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit Sulzfeld auf unserer oder Sulzfelder Gemarkung. Alternativ sind Kooperationen mit anderen Nachbargemeinden zu prüfen. 

Sollten die die Windmessungen die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Betriebs von Windkraftanlagen zeigen, sollen solche Anlagen nur mit Investoren realisiert werden, die der Bürgerschaft vorrangige Investitionsmöglichkeiten gewährleisten.

 

 

2. Stellplatzsatzung

 

Für alle Wohngebiete in der Gemeinde wird eine Stellplatzpflicht von mindestens 1,5 Parkplätzen pro Wohneinheit für neu geschaffene Wohnungen festgelegt.