Grundförderung pro Jahr
Grundbetrag Verein: 50,00 €
pro aktivem Mitglied: 1,00 €
pro passivem Mitglied: 0,50 €
Jugendarbeit
pro aktivem Kind/Jugendlichen: 20,00 €
Anlagenförderung
Zuschuss zur Unterhaltung und Pflege der Vereinsanlagen von 25% der Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 750,00 €
Beschaffungen
Zuschuss zur Anschaffung von Instrumenten, Noten, Sportgeräten und anderen Gerätschaften für die satzungsgemäßen Vereinszwecke von 25 % bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 400,00 €
Baukosten
Zuschuss für förderwürdige Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 10 % bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,000 €. Die bisherige Zehn-Jahresklausel entfällt.
Die bisherigen Regelungen für die Mitwirkung der Vereine bei öffentlichen Veranstaltungen und Vereinsjubiläen bleiben bestehen.