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Bürgerliste Zaisenhausen
Bürgerliste Zaisenhausen

Ab 2016

Richtlinien der Vereinsförderung

Grundförderung pro Jahr

Grundbetrag Verein: 50,00 €

pro aktivem Mitglied: 1,00 €

pro passivem Mitglied: 0,50 €

 

Jugendarbeit

pro aktivem Kind/Jugendlichen: 20,00 €

 

Anlagenförderung

Zuschuss zur Unterhaltung und Pflege der Vereinsanlagen von 25% der Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 750,00 €

 

Beschaffungen

Zuschuss zur Anschaffung von Instrumenten, Noten, Sportgeräten und anderen Gerätschaften für die satzungsgemäßen Vereinszwecke von 25 % bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 400,00 €

 

Baukosten

Zuschuss für förderwürdige Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 10 % bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,000 €. Die bisherige Zehn-Jahresklausel entfällt.

 

Die bisherigen Regelungen für die Mitwirkung der Vereine bei öffentlichen Veranstaltungen und Vereinsjubiläen bleiben bestehen.