Für verschiedene Gemeindeeinrichtungen wurden einstimmig neue Benutzungs- und Gebührenordnungen beschlossen, in denen alle Änderungswünsche des Gemeinderates von der Verwaltung eingearbeitet wurden.
Für folgende Gemeindeeinrichtungen gelten ab dem 1. Juni 2017 neue Benutzungs- und Gebührenordnungen:
Kultur- und Sporthalle
Kögelhaus
Gemeindekelter
Grillplatz am Lohnwald
Sämtliche Einrichtungen können von den örtlichen Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, Wählervereinigungen aus Zaisenhausen und örtlichen Parteien mit eigenem Ortsvorstand sowie sonstigen Personen für öffentliche kulturelle Veranstaltungen genutzt werden. Die Grillhütte kann auch von auswärtigen Kindergärten und Schulen gebucht werden.
Veranstaltungen des gemeinschaftlich erstellten Veranstaltungskalenders werden automatisch reserviert.
Wird der gesamte Gewinn einer Veranstaltung für wohltätige Zwecke gespendet, wird für die Nutzung keine Gebühren erhoben.
Gebühren für die Sport- und Kulturhalle
Halle: 170 € pro Tag
Küchennutzung: 30 €
Umkleideräume: 20 €
Reinigung: 40 € (nach besenreiner Übergabe)
Übungsstunden
der Vereine: 7 € pro 60 Minuten
Kaution: bis zu 1.000 €, wird im Einzelfall von der Gemeindeverwaltung festgesetzt
Kögelhaus
Gebühr pro Tag: 120 € (ab 6 Stunden Nutzungsdauer)
Gebühr pro Stunde: 5 €
Kaution: bis zu 1.000 €, wird im Einzelfall von der Gemeindeverwaltung festgesetzt
Gemeindekelter
Tagesnutzung: 200 € (inklusive Strom und Wasser)
Kaution: bis zu 1.000 €, wird im Einzelfall von der Gemeindeverwaltung festgesetzt
Grillhütte
Tagesnutzung: 25 €
Kaution: bis zu 200 €, wird im Einzelfall von der Gemeindeverwaltung festgesetzt