Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung wurde die Satzung für die finanzielle Entschädigungen für Ehrenamtliche aus dem Jahr 2012 geändert. So erhalten ehrenamtlich Tätige nach §1 bei einem Einsatz:
von bis zu 3 Stunden 30 €
von 3 bis 6 Stunden 40 €
von mehr als 6 Stunden 60 €
Die Aufwandsentschädigung nach §3 für Gemeinderäte wurde wie folgt festgesetzt:
monatlicher Grundbetrag 30 €
Sitzungsgeld pro Sitzung 40 €
Der Bürgermeisterstellvertreter erhält im Vertretungsfall eine Entschädigung wie die anderen ehrenamtlich Tätigen nach §1.